Die Dienstleistung umfasst Küche, Badezimmer, Zimmer und Flur
Sie sehen den Namen und die Telefonnummer der Reinigungskraft am Tag des Auftrags in Ihrem persönlichen Konto. Sie können uns auch eine Nachricht schicken, wenn Sie Fragen zur Reinigung haben.
Nein, da der Dienst von einer natürlichen Person erbracht wird. Wenn Sie eine Mehrwertsteuerrechnung benötigen, bestellen Sie die Reinigung als juristische Person.
In der Regel waschen wir keine Decken und Kronleuchter, da unsere Reinigungskräfte keine Möglichkeit haben, Leitern mitzubringen. In Einzelfällen und gegen Aufpreis können wir auch schwer zugängliche Stellen reinigen, wenn Sie eine Leiter haben.
Wenn Sie Ihre Wohnung renoviert haben und statt einem Zimmer nun zwei haben - können Sie Ihre Wohnung als Einzimmerwohnung angeben. Eine Wohnküche gilt als ein Zimmer und ein Küchenanbau. Das Schlafzimmer und die Wohnküche gelten als zwei Zimmer und eine Anbauküche.
Wir waschen die Fenster beidseitig, mit Rahmen und Fensterbänken. Ein Fenster besteht aus zwei Flügeln nicht bis zum Boden, oder aus einem Teil der französischen Fenster. Die Tür zum Balkon zählt als ein Fenster. Doppelfenster zählen als zwei Fenster. Im Winter waschen wir nur die Innenseite der Fenster - der Preis für die Fensterreinigung ist in dieser Zeit reduziert.
* Weitere Informationen über Boni erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter
Wenn Ihr Unternehmen Partner werden und Boni für Mitarbeiter erhalten möchte, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und unser Sachbearbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.